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Viele Witwen und Witwer verstehen ihren Rentenbescheid kaum.
Zahlen, Paragrafen, Berechnungen – und plötzlich ist die Rente niedriger als erwartet.
Doch der Grund liegt nicht im Zufall: Das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) legt genau fest, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat und wie Einkommen angerechnet wird.
Gesetzliche Grundlage
Die Hinterbliebenenrente ist in § 46 und § 97 SGB VI geregelt. Entscheidend ist auch § 242a SGB VI, das Übergangsrecht. Hier steht, wann die alte und wann die neue Witwenrente gilt.

Alte oder neue Witwenrente – was gilt?
Seit dem 1. Januar 2002 gilt ein neues Hinterbliebenenrentenrecht. Die alte Witwenrente gilt nur, wenn:
- die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde,
- und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Trifft das nicht zu, gilt automatisch das neue Recht. Stirbt der Ehepartner bereits vor 2002, galt ohnehin das alte Recht, da das neue noch nicht in Kraft war.
Die wichtigsten Unterschiede
- Alte Witwenrente: 60 % der Versichertenrente, viele Einkünfte wie Betriebsrenten oder Kapitalleistungen bleiben anrechnungsfrei.
- Neue Witwenrente: 55 % der Rente, fast alle Einkünfte werden berücksichtigt (Lohn, Betriebsrenten, Abfindungen), nur Pflegegeld bleibt anrechnungsfrei.

Einkommensanrechnung
- Pauschale Abzüge: 40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten,
- Freibetrag: ab Juli 2025 bundeseinheitlich 1 076,86 €,
- Anrechnung: 40 % des verbleibenden Betrags auf die Witwenrente.
Beispiele folgen in Teil 3 dieser Serie.
Änderungen ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein bundeseinheitlicher Freibetrag. Ost-/West-Unterschiede entfallen, der Betrag wird regelmäßig angepasst. Das bringt mehr Gerechtigkeit, bleibt aber komplex. Wer eine laufende Witwenrente bezieht, sollte die neue Berechnung ab Sommer 2025 prüfen lassen, da selbst kleine Einkommensänderungen Kürzungen bewirken können.
Was Betroffene tun sollten
- Prüfen, ob alte oder neue Witwenrente gilt,
- Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
- Einkommensänderungen frühzeitig melden,
- Rentenberater zur Prüfung hinzuziehen.
Mein Rat: Änderungen der Einkünfte sollten immer mit einem Rentenberater besprochen werden. So sichern Sie Ihre finanzielle Stabilität im Alter.
Weitere Informationen und Beratung:
www.renten-experte.de
Zusatz: www.not-fallordner.de
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