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Werner Hoffmann.
Für viele Witwen und Witwer kommt der Rentenbescheid wie ein Schock: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht plötzlich nicht mehr für den gewohnten Alltag. Die Ursache liegt selten bei den Betroffenen selbst – sondern in einer oft wenig bekannten Regelung der Deutschen Rentenversicherung: der Einkommensanrechnung.
Diese Anrechnung greift automatisch, wenn die Hinterbliebene oder der Hinterbliebene zusätzlich Einkommen bezieht – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, wird teilweise von der Witwenrente abgezogen. Im Durchschnitt verlieren Betroffene dadurch über 200 Euro pro Monat. Für viele Frauen ist das ein erheblicher Einschnitt, denn sie tragen häufig die Hauptlast der finanziellen Folgen eines Partnerverlusts.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im § 97 SGB VI. Der aktuelle Freibetrag liegt bei etwa 1.050 Euro im Westen und 1.020 Euro im Osten. 40 Prozent des Betrags, der darüber hinausgeht, werden auf die Rente angerechnet. Beispiel: Wer monatlich 1.450 Euro Einkommen hat, verliert rund 160 Euro von der Witwenrente.
Für viele ist das überraschend – und oft unnötig hoch. Denn bei der Berechnung passieren Fehler: falsche Anrechnungen, vergessene Freibeträge oder fehlerhafte Einstufungen von Einkünften. Deshalb lohnt es sich, die Bescheide immer durch einen Rentenberater prüfen zu lassen. Schon kleine Korrekturen können jeden Monat bares Geld bedeuten.

Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Er kann helfen, Anträge richtig zu stellen, Widersprüche zu formulieren oder Nachweise nachzureichen. Oft werden Leistungen zu früh oder zu stark gekürzt, weil die Rentenversicherung unvollständige Daten auswertet.
Jede Veränderung Ihrer Einkommenssituation – sei es eine neue Teilzeitstelle, eine betriebliche Altersrente, eine Abfindung oder sogar eine Bonuszahlung – kann Einfluss auf Ihre Witwenrente haben. Deshalb sollte jeder Einkommenswechsel ein Anlass sein, einen Rentenberater zu konsultieren. Nur so lässt sich vermeiden, dass Sie Geld verschenken, das Ihnen eigentlich zusteht.
Viele Betroffene berichten, dass sie erst nach einer fachkundigen Beratung verstanden haben, welche Rechte und Möglichkeiten sie wirklich haben. Denn das Rentenrecht ist komplex – und Fehler in der Praxis sind keine Seltenheit. Wer rechtzeitig handelt, kann Kürzungen reduzieren oder sogar rückwirkend zu viel einbehaltene Beträge erstattet bekommen.
Sehr hilfreich ist übrigens auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von www.not-fallordner.de bietet hier wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

Witwenrente ist kein Geschenk, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bislang den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist die Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.
Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern auch das, was Ihnen zusteht: Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
👉 www.renten-experte.de
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